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Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 2. November 1938.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis HO Franken im Jahr, IO Franken im Salbjahr, gazüglich Nachnahme- und Posttestellungsgebithr.

' EinrttcKangsgeMiir : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an SUmpfli £ de in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in New York 1939.

(Vom 31. Oktober 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die schweizerische Beteiligung an der im Jahre 1939 in New York stattfindenden Weltausstellung zu unterbreiten.

Zweck dieser Ausstellung ist die Feier des hundertfünfzigsten Jahrestages der Einsetzung der ersten Eegierung der Vereinigten Staaten und der Amtseinführung des ersten Präsidenten, George Washington, als Präsident in New York, der ersten Hauptstadt der Union.

Unter dem Motto «Der Aufbau der Welt von morgen» soll die Ausstellung die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Tätigkeit in Wissenschaft, Kunst, Verwaltung, Industrie, Transportwesen, Wohnungsbau, Erziehung usw.

umfassen. Sie wird am 30. April 1939 beginnen und sechs Monate dauern.

Für die Abhaltung der Schau wurde der als Flushing-Bucht bekannte Teil der Stadt New York im Stadtkreis Queens gewählt, wo nun eine gewaltige Ausstellungsstadt im Entstehen begriffen ist.

Die Ausstellung fällt unter den Titel «Allgemeine Ausstellungen der zweiten Kategorie», wie sie in Artikel 2 und 4 der internationalen Ausstellungskonvention von 1928 festgelegt worden sind, und wurde als solche vom Internationalen Ausstellungsbureau in Paris anerkannt.

Durch Beschluss vom 15. Juni 1936 ermächtigte der Kongress den Präsidenten, die ausländischen Staaten zur Teilnahme an der New-Yorker Veranstaltung einzuladen. Nachdem eine Einladung in der Form einer allgemeinen Proklamation des Präsidenten Eoosevelt vom 16. November an alle Staaten ergangen war, wurde die Schweiz im Dezember gleichen Jahres auch noch besonders zur Teilnahme eingeladen.

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642 Damit war der Bundesrat unmittelbar vor die Aufgabe gestellt, die Frage einer Beteiligung eingehend zu prüfen. Diese Aufgabe wurde sofort an die Hand genommen. Die Erhebungen, die die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung im Auftrag der Bundesbehörden vornahm, erzeigten vorerst keine einheitliche Stellungnahme der schweizerischen Wirtschaftskreise. Die Möglichkeit einer Wiedereröffnung der internationalen Ausstellung in Paris von 1937 im Jahre 1938 und der Ausblick auf die bedeutenden Anforderungen, die die eigene Landesausstellung von 1939 an die schweizerische Wirtschaft stellte, gaben begreiflicherweise zu einer gewissen Zurückhaltung Anlass.

Nachdem aber einmal feststand, dass weitaus die meisten Staaten der Einladung Folge leisten würden, erschien es als unmöglich, dass die Schweiz beinahe als einziges Land der weltumfassenden Schau fernbleiben würde.

War einmal die Frage der Teilnahme selbst entschieden, so konnte auch kein Zweifel darüber bestehen bleiben, dass nur eine gediegene Ausstellung in Betracht gezogen werden dürfe. Wie meistens im privaten und öffentlichen Leben eine halbe Massnahme sich ungünstiger auswirkt als gar keine, so gilt auch auf dem Gebiete des Ausstellungswesens die Erfahrungstatsache, dass die Nichtbeteiligung bei weitem einer unerfreulichen Schau vorzuziehen ist. Gerade weil die Schweiz im Verhältnis zur Bedeutung ihres Fremdenverkehrs und ihrer Ausfuhr nur bescheidene Betrage für die Werbetätigkeit im Auslande aufzuwenden hat, kann und darf sie es sich nicht leisten, am falschen Ort sparen zu wollen und durch flaue Beteiligungen an Ausstellungen vom Ausmass und von der Bedeutung derjenigen in New York das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung zu erreichen. Deshalb können und dürfen die verantwortlichen Stellen sich auch nicht durch die höhern Kosten zurückschrecken lassen, die die Beteiligung an einer Weltausstellung in den Vereinigten Staaten gegenüber einer solchen in Europa zur Folge hat.

Unter Würdigung aller Umstände hat demnach der Bundesrat in seiner Sitzung vom 8. März dieses Jahres beschlossen, die amerikanische Eegierung und die Ausstellungsleitung unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung wissen zu lassen, dass die Schweiz an der Weltausstellung in New York offiziell teilnehmen werde. Für die Kosten musste ein Betrag von l bis
höchstens 1% Millionen Franken in Aussicht genommen werden. Die Finanzdelegation der Bäte, die wir vorgängig der Bekanntgabe des Beschlusses von diesem in Kenntnis setzten, teilte unsere Auffassung, dass erstens die Schweiz nicht abseits stehen dürfe und dass zweitens nur eine würdige Schau den Belangen unseres Landes dienen könne.

Die Berechnung von Auslagen in der Höhe von nicht über 1% Millionen Franken fusste auf dem allgemeinen Angebot der Ausstellungsleitung, jedem Staate kostenlos eine roh überbaute Fläche von rund 1000 ma zur Verfügung zu stellen. Nachträglich erhielt dann aber jedes Land nur die Hälfte dieser Fläche in überbautem Zustand und wurde für eine umfangreichere Beteiligung auf den Weg des Eigenbaus verwiesen. Da die Schweiz mit 500 m2 allein nicht viel anfangen kann, geriet sie in die gleiche Zwangslage wie die meisten

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übrigen Länder und wird nun für die Bauten bedeutend mehr auslegen müssen, als ursprünglich in Aussicht genommen worden war. Anderseits bietet die Errichtung eines Gebäudes neben dem unentgeltlich zur Verfügung gestellten Eohbau die Möglichkeit, die Bedeutung der Schweiz als Fremdenverkehrsgebiet viel besser zur Geltung zu bringen, als dies nach dem ersten, billigeren Plane erzielbar gewesen wäre. Die durch die zweite Lösung bedingten Mehrausgaben werden auf 200 000 Pranken geschätzt, so dass also der Höchstbetrag, den der Bund für die Teilnahme an der Ausstellung in New York beizusteuern haben wird, von anfänglich 1,5 auf nunmehr 1,7 Millionen Pranken steigt. Die Mehrausgaben von 200 000 Pranken können in vollem Umfange als Sonderauslage für die Verkehrsabteilung und Verkehrswerbung betrachtet werden. Darum haben wir die Absicht, hiefür den Kredit in Anspruch zu nehmen, der in unserer Vorlage vom 9. September 1938 über die Eröffnung von Krediten für Wehrbereitschaft und Arbeitsbeschaffung unter III e für Förderung des Exports und des Fremdenverkehrs mit Fr. 5 000 000 vorgesehen ist.

Durch den vorerwähnten Bundesratsbeschluss vom 8. März dieses Jahres wurde das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung, unter Mitwirkung des Amts für Verkehr, mit den Vorarbeiten für die Ausstellungsbeteiligung zu betrauen und sie, unter Vorbehalt der Zustimmung der Bundesversammlung zur Ausstellungsbeteiligung, zum Abschluss der nötigen Vorverträge zu ermächtigen. Unter demselben Vorbehalt hat der Bundesrat Mitte September ferner Herrn Generalkonsul Dr. Viktor Nef in New York zum Generalkommissär für die schweizerische Ausstellungsbeteiligung ernannt.

Demgemäss hat, wie üblich, die Aufsichtskominission der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung das Amt einer schweizerischen Kommission für die Weltausstellung New York 1939 übernommen, während die praktischen Organisations- und Durchführungsarbeiten dem Sitz Zürich der genannten Zentrale anvertraut sind. Zur genauen Abklärung der Verhältnisse und der Möglichkeiten in New York und zur Bestätigung der vorsorglichen provisorischen Abmachungen mit den leitenden Organen der Ausstellung reiste der Direktor der Handelszentrale in Zürich nach New York und hielt sich ungefähr einen Monat in Amerika auf, wo er mit den für
das Gelingen unserer Beteiligung in Frage kommenden amerikanischen und schweizerischen Kreisen enge Fühlung nehmen konnte. Insbesondere war es ihm möglich, im Einvernehmen mit unserm Generalkonsulat die Frage der Erlangung eines günstigen Platzes im Ausstellungsareal abzuklären.

Das von der Handelszentrale im Einverständnis mit dem Generalkonsulat in New York und den hauptsächlich beteiligten schweizerischen Kreisen des Verkehrs und der Industrie ausgearbeitete erste Ausstellungsprojekt besteht aus folgenden Hauptpunkten: Die Ausstellungsleitung stellt der Schweiz einen Pavillon von 500 m2 Bodenfläche im Eohbau zur Verfügung. Die Lage kann als sehr günstig bezeichnet werden. Der Pavillon befindet sich im Nord-

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Nordwest-Bezirk des Ausstellungsgebiets, in nächster Nähe des Gebäudes der Eegierung der Vereinigten Staaten und mit unmittelbarer Aussieht auf den grossen Paradeplatz der Ausstellung. Da dieses Gebäude trotz der Möglichkeit, die Ausstellungsfläche durch Einrichtung einer Galerie oder eines zweiten Stockwerks zu vergrössern, für eine würdige Vertretung unseres Landes und der in Frage kommenden Branchen als zu klein betrachtet werden muss, wurde danach getrachtet, einen zweiten, ungedeckten Platz zu bekommen.

Nach ziemlich langwierigen Unterhandlungen, dadurch verursacht, dass sich 48 Nationen schon vor der Schweiz zur Teilnahme angemeldet hatten, konnte die sehr zufriedenstellende Lösung erzielt werden, eine 1600 m2 grosse Fläche in unmittelbarer Nähe des ersten Pavillons zu erlangen. Die beiden Teile unserer Sektion können durch eine ungefähr 8 m lange Brücke direkt verbunden werden. Der zweite, freie Platz soll zu ungefähr drei Fünftel bebaut werden, während der Best als Gartenrestaurant gestaltet werden kann. Ein diesbezügliches Bauprojekt wurde bereits von den beiden Schweizer Architekten William Lescaze und John Weber in New York aufgestellt und wird gegenwärtig näher ausgearbeitet. Was die Verteilung der in den beiden Teilen unserer Sektion zur Verfügung stehenden Bäume anbelangt, so sieht das vorläufige Projekt folgendes vor: Der erste Pavillon von 500 m2 ist dazu bestimmt, die allgemeine Werbe- und kulturelle Abteilung («Facts about Switzerland»), sowie ferner die Uhren-, Textil- und Chemie-Abteilung und allenfalls ausserdem eine Darstellung der technischen Industrie aufzunehmen.

Der zweite, auf dem freien Gelände aufzubauende Pavillon soll die Propaganda für den Beiseverkehr, wie auch die Erzeugnisse der Heimarbeit, die Sportartikel, die Käseausstellung und das Bestaurant beherbergen.

Das Budget für eine Beteiligung in dieser Form können wir anhand eingehender Abklärungen in New York wie auch in der Schweiz wie folgt aufstellen (ohne die hiervor erwähnten Fr. 200 000, die aus dem Kredit für Wehrbereitschaft und Arbeitsbeschaffung gedeckt werden sollen) : 1.

2.

3.

4.

5.

Bauten Einrichtung Verwaltung, Transport und Versicherung Allgemeine Werbung und Veranstaltungen Allgemeine Beserve

Fr.

» » » »

400000 400000 250 000 150 000 300 000

Fr. 1500000 Zur Erläuterung dieser Zahlen mögen folgende Angaben dienen: Zu 1. «Bauten»; Es handelt sich nur um den fertigen Bohbau des zweiten Pavillons, während, wie bereits erwähnt, der erste Pavillon von der Ausstellungsleitung im fertigen Bohbauzustand zur Verfügung gestellt wird.

Zu 2. «Einrichtung»: Dieser Posten soll sämtliche Einrichtungs- und Dekorationsspesen der allgemeinen Abteilung «Facts about Switzerland» decken, und ausserdem auch die Kosten der Fertigstellung der Bäume, die

645 den einzelnen Branchegruppen zur Verfügung gestellt werden. Dagegen -werden die einzelnen Ausstellerfirmen mit beträchtlichen Summen zur Detailausstattung und Dekoration der Industriegruppen beitragen.

Zu 3. «Verwaltung, Transport und Versicherung»: Unter Verwaltungskosten sind ausser den Aufwendungen der Handelszentrale in der Schweiz die Eeisespesen und vor allem die Spesen des Generalkommissariats in New York zu verstehen. Auf dem Posten der Transport- und Versicherungsspesen erhofft die Zentrale noch einige Erleichterungen.

Zu 4. «Allgemeine Werbung und Veranstaltungen»: Diese Summe stellt ein Minimum dar, wenn man die Preisverhältnisse in New York in Betracht zieht. Sie wird aber erlauben, ein befriedigendes Eesultat zu erzielen, wenn man sich auf einige gut ausgedachte und durchgeführte Werbeaktionen und auf wenige charakteristisch schweizerische Veranstaltungen beschränkt. Dieser Posten sollte ferner eine kleine Eeserve für einen allfälligen Verlust im Bestaurantbetrieb enthalten.

Zu 5. «Allgemeine Reserve»: Diese Eeserve stellt eine Sicherung dar, die bei einigermassen normal bleibenden Verhältnissen unangenehme Überraschungen ausschliessen sollte.

So alt wie die Vereinigten Staaten selbst, sind auch die Bande der Freundschaft, die unser Land mit der grossen Schwesterrepublik verbinden. Schon wiederholt hat sich dieses freundschaftliche Verhältnis für die Schweiz segensreich ausgewirkt. An einer Ausstellung zur Feier eines gewichtigen nationalen Erinnerungstages wird daher unser Land nicht fehlen wollen.

Nicht weniger wichtig sind für die Schweiz auch die wirtschaftlichen Beziehungen zur nordamerikanischen Union. Im vergangenen Jahre nahm dieser Staat nahezu 9 % der schweizerischen Gesamtausfuhr auf; unter den Abnehmern unserer Erzeugnisse steht er im vierten Eang. Durch das Handelsabkommen vom 9. Januar 1986 hat unser Export nach den Vereinigten Staaten einen sehr beachtenswerten Auftrieb erhalten. Der durch die Krisenerscheinungen des laufenden Jahres bewirkte Bückschlag ist ein Grund mehr dafür, durch eine ausgewählte Beteiligung an der Weltschau in New York zu zeigen, dass die Schweiz auch auf dem Gebiete der Gütererzeugung den Wettbewerb mit, andern, selbst viel grössern Staaten keineswegs zu scheuen hat.

Für die schweizerische Fremdenverkehrswerbung bietet die New-Yorker
Ausstellung Möglichkeiten, wie sie sich nur selten in ähnlicher Bedeutung erschliessen. Es gilt, sie auszunützen.

Unzähligen Schweizern ist Nordamerika zur zweiten Heimat geworden.

Tausende von ihnen sind ihrem alten Vaterlande treu geblieben und stolz darauf, sich zu ihm bekennen zu dürfen. Welche bittere Enttäuschung müsste es für sie bedeuten, wenn die Schweiz in New York gar nicht oder im Verhältnis zu den andern Nationen kläglich vertreten wäre.

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Beinahe alle Staaten der Welt nehmen an der Weltausstellung in New York teil. Besonders kleinere Länder nehmen gerne diese Gelegenheit wahr, einen möglichst wirksamen Beweis ihres Eigenlebens antreten zu können, und kargen nicht mit den dafür aufzuwendenden Geldmitteln. Die Schweiz kann und darf nicht abseits stehen. Sie wird ihre Lebenskraft und ihren Lebenswillen bekunden. Wer wagte zu bezweifeln, dass die dafür aufgewendeten Summen eine gute Anlage darstellen, auch wenn die Ergebnisse nicht sofort und nicht ausschliesslich in messbaren Werten greifbar werden?

Die Überzeugung von der Notwendigkeit einer gediegenen Beteiligung an der nächstjährigen Weltausstellung in New York veranlagst uns, finanzielle Bedenken hintanzusetzen und Ihnen den beiliegenden Bundesbeschlussentwurf zur Genehmigung zu unterbreiten.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 31. Oktober 1938.

Namens des Schweiz. Bundesrats, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Baumann.

Der Bundeskanzler:

G. BoYet.

647 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die schweizerische Beteiligung an der Weltausstellung in New York 1939.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 81. Oktober 1938, beschliesst:

Art. 1.

Die Schweiz beteiligt sich offiziell an der Weltausstellung in New York vom Jahre 1989.

Art. 2.

Zur Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an der Ausstellung wird dem Bundesrat ein Gesamtkredit im Betrage von Fr. l 500 000 zur Verfügung gestellt, über den schon vom Jahre 1938 an verfügt werden kann.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort1 in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung in New York 1939. (Vom 31. Oktober 1938.)

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1938

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02.11.1938

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