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Bundesblatt 90. Jahrgang.

Bern, den 2. Februar 1938.

Band I.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, anzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebürh Einrückungsgebühr : 60 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an

Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren zur Neuordnung des Alkoholwesens.

(Vom 22. Januar 1938.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Am 29. Dezember 1937 hat das Initiativkomitee «Reval» in Steinen (Schwyz) ein Volksbegehren zur Neuordnung des Alkoholwesens eingereicht.

Es trug nach den Angaben des Komitees 128 333 Unterschriften. Eine Anzahl Bogen sind nachträglich eingesandt worden.

Das Begehren ist in Form der allgemeinen Anregung gestellt (Art. 7 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Eevision der Bundesverfassung). Es verlangt die Eevision der Art. 31, 32bis und32quaterr der Bundesverfassung, «im Sinne der Wiederherstellung des vor dem 6. April 1930 bestehenden Zustandes». Der Bundesrat soll unter Zuziehung aller Volksschichten Verbesserungsvorschläge volkshygienischer und fiskalischer Natur vorlegen. Wegleitend soll dabei sein: 1. Um den Bauern und Obstproduzenten eine gerechte Absatzmöglichkeit für ihre Produkte zu ermöglichen, soll Kirsch und Obstbranntwein nur naturrein verkauft werden können (Verschnittverbot).

2. Der Tafelobstbau ist zu fördern und die Einfuhr von ausländischem Obst auf ein Minimum zu reduzieren. Dem Dörrobstkonsum ist vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken. (Kriegsreserve von Dörrobst, Militärverpflegung).

Diese Lösung würde nicht verhindern, die Frage der Gewinnung von Futtermitteln aus Obsttrester weiterhin zu prüfen und schliesslich der Verwirklichung entgegenzuführen.

3. Sprit (ausgenommen Brennspiritus) soll nur aus Inlandobst und dessen Abfällen hergestellt werden dürfen, womit die Beschränkung der Spriteinfuhr ohne weiteres gegeben ist.

Mit der Fabrikation sollen bisher bestehende Brennereien betraut werden, womit gleichzeitig erreicht werden kann, das Beamtenheer der Alkoholverwaltung auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren.

4. Es soll vorgesehen werden, den Import ausländischer Spirituosen wie Cognac und Rhum vorwiegend gegen Kompensation von Schweizer Kirsch und Obstbranntwein zu regeln.

Bundesblatt. 90. Jahrg. Bd. I.

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82 Die im Auftrage des Bundesrates vom eidgenössischen statistischen Amt nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Eevision der Bundesverfassung vorgenommene Prüfung der Unterschriften hat folgendes Eesultat ergeben : Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz . . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus Zug Freiburg . . . .

Solothurn . . .

Basel-Stadt. . ..

Basel-Land. . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Eh.

Appenzell I.-Eh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt . . . .

Wallis Neuenburg . . .

Genf

Eingelangte Unterschriften 5105 32 546 22713 689 7731 1553 2142 1379 2511 2038 7263 771 2477 411 320 291 5876 702 17848 1727 13 11 583 3418 827 624 Total 132 558

Ungültige Unterschriften 10 645 196 2 151 1 254 3 1 19 30 -- 2 -- -- -- · 109 -- 228 13 -- 813 18 50 429 2974

GUItlge Unterschriften 5095 31901 22517 687 7580 1552 1888 1376 2510 2019 7233 771 2475 411 320 291 5767 702 17620 1714 13 10770 3400 777 195 129 584

Die ungültigen Unterschriften Verteilen sich wie folgt: Von gleicher Hand 100 Mit Anführungszeichen 32 Ungenügende oder gar keine Beglaubigung . . . . 2794 Mehrmaliges Aufführen der gleichen Person, Firmenstempel, gänzlich unleserliche Schrift usw. . . .

48 Total 2974

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Aus obiger Zusammenstellung geht hervor, dass das Volksbegehren von 129 584 gültigen Unterschriften unterstützt und somit zustande gekommen ist.

Wir beehren uns, es Ihnen nebst den dazugehörigen Akten gemäsa Art. 5 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 zuzustellen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Januar 1938.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Baumann.

739

Der Bundeskanzler:

G. Bovet.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Volksbegehren zur Neuordnung des Alkoholwesens. (Vom 22. Januar 1938.)

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Jahr

1938

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

3673

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.02.1938

Date Data Seite

81-83

Page Pagina Ref. No

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