Regionalflughafen Samedan Gesuch für die Einführung von IFR-Flugverfahren und weitere Änderungen des Betriebsreglements
Gesuchstellerin:
Engadin Airport AG, 7503 Samedan
Gegenstand:
Einführung von Flugverfahren nach Instrumentenflugregeln (IFR) sowie weitere Änderungen des Betriebsreglements.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 6. März bis zum 4. April 2019 an folgenden Stellen eingesehen werden: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) Stadtgartenweg 11, 7000 Chur Gemeindeverwaltung, 7503 Samedan Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Regionalflugplätze > Samedan > Anhörungen
Einsprachen:
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise:
Parallel zur vorliegenden Auflage findet die Auflage für die Mitwirkung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt Samedan sowie zum Sicherheitszonenplan Samedan statt.
Einsprachen und Stellungnahmen sind für jedes Verfahren separat einzureichen.
Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36d Abs. 4 LFG).
1940
2019-0394
BBl 2019
Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe der Einsprecher rechtsverbindlich vertritt.
Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).
Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.
5. März 2019
Bundesamt für Zivilluftfahrt
1941