Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 20202023
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 20193, beschliesst:
Art. 1 Zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat wird für den Zeitraum 20202023 ein Zahlungsrahmen von 103,8 Millionen Franken gewährt.
Art. 2 Für Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen wird ein Rahmenkredit von 8 Millionen Franken gewährt. Mit diesem Kredit können bis zum 31. Dezember 2023 Beiträge gesprochen werden.
Art. 3 Dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 und dem Rahmenkredit nach Artikel 2 liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2018 (101,5 Punkte, Dezember 2015 = 100) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2020: +0,9 % 2021: +1,0 % 2022: +1,0 % 2023: +1,0 %
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SR 101 SR 192.12 BBl 2019 2313
2018-3073
2363
Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 20202023. BB
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
2364
BBl 2019