Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Altstätten (SG); Lawinenprävention für eine militärische Zufahrtsstrasse vom 5. November 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, Baumanagement Ost, vom 23. April 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung von Lawinensprengmasten zur Sicherung einer Zufahrtsstrasse zu militärischer Infrastruktur unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. November 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2019-3730