Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 5. März 2019 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die Adolf Künzi AG, die Andreas Wälti AG, die Arm AG Konolfingen, die BERAG Belagslieferwerk Rubigen AG, die BLH Belagswerk Hasle AG, die Burkhart AG, die Cäsar Bay AG, die Friedli & Caprani AG, Strassen- und Tiefbau, die Frutiger AG, die Huldi + Stucki Strassen- und Tiefbau AG, die K. & U. Hofstetter AG, die Messerli Kieswerk AG, die Kästli Bau AG, die KIBAG Bauleistungen AG, die Marti AG Bern, Moosseedorf, die Peter Batt AG, die STRABAG AG, die Stucki AG Bern, die Walo Bertschinger AG Bern sowie deren konzernmässig verbundenen Gesellschaften eröffnet.

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat Kenntnis von allfälligen Abreden zwischen Unternehmen der Belagsproduktion im Kanton Bern erlangt. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass diese Abreden unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 5 KG darstellen. Weiter liegen Anhaltspunkte vor, dass die BERAG Belagslieferwerk Rubigen AG in der Belagsproduktion über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese im Sinne von Artikel 7 KG missbraucht hat, indem sie Handelspartner durch unterschiedliche Preise für Belag diskriminiert und mittels eines Treuebonus andere Belagswerke in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert hat.

Es steht Dritten offen, sich innerhalb von 30 Tagen ­ Beginn des Fristenlaufes mit vorliegender Publikation ­ durch eine Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

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2019-0795

BBl 2019

Entsprechende Meldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Tel.: 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch.

19. März 2019

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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