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Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittelgrosser Unternehmen für die Jahre 20202023 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 8 Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 20193, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittelgrosser Unternehmen wird ein Verpflichtungskredit von 21,7 Millionen Franken für die Jahre 20202023 bewilligt.
Art. 2 Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juli 2018 (101,8 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2020: +0,9 % 2021: +1,0 % 2022: +1,0 % 2023: +1,0 %
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SR 101 SR 172.010 BBl 2019 2365
2018-1943
2449
Finanzierung der E-Government-Aktivitäten zugunsten kleiner und mittelgrosser Unternehmen für die Jahre 20202023. BB
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
2450
BBl 2019