Genehmigung Richtplan Kanton St. Gallen, Anpassung 18 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 04. September 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 27. August 2019 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung 18 unter Vorbehalt der Ziffern 2 ­ 3 genehmigt.

2.

Koordinationsblatt VI 21 Strassen inkl. Langsamverkehr: Der Bund hält fest, dass im mittleren Rheintal keine zusätzliche Hochleistungsstrassen-Verbindung zwischen der N13 und der A14 vorgesehen ist.

3.

Im Rahmen der nachgeordneten Planung hat der Kanton St. Gallen a) die Vereinbarkeit des Windenergiegebiets Krinau mit der Zivil- und Militärluftfahrt sowie der Meteorologie sicherzustellen (Koordinationsblatt VII 23 Windenergieanlagen); b) für die im visuellen Wirkungsbereich der ISOS-Objekte Lichtensteig und Wattwil geplanten Windenergieanlagen am Standort Krinau aufzuzeigen, wie die grösstmögliche Schonung des Ortsbildes, namentlich in Bezug auf seine Lagequalitäten und Aussenwirkung, erreicht wird (Koordinationsblatt VII 23 Windenergieanlagen); c) bei der umfassenden Interessenabwägung im Rahmen der Nutzungsplanung das Eingriffsinteresse und die Schutzziele des BLN sorgfältig gegeneinander abzuwägen und dem Gebot der grösstmöglichen Schonung im Hinblick auf die Schutzziele Rechnung zu tragen (Koordinationsblatt VII Abbaustandorte 41).

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

17. September 2019

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Bundesamt für Raumentwicklung

2019-3009