Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat am 30. Januar 2019 eine Untersuchung gegen die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) und die ewl Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) eröffnet. In diesem Verfahren ist zu klären, ob die EGZ und die ewl anderen Gaslieferanten die Durchleitung durch ihre Erdgasnetze an Endkundinnen und Endkunden ungerechtfertigt verweigern.

Die EGZ und die ewl beliefern Endkundinnen und Endkunden mit Erdgas. Dabei ist das regionale Transportnetz der EGZ dem lokalen Verteilnetz der ewl vorgelagert.

Die Untersuchung wurde aufgrund von Anhaltspunkten eröffnet, dass die EGZ und die ewl beim Transport und der Verteilung von Erdgas über ihre Erdgasnetze marktbeherrschend sind und diese Stellung missbrauchen könnten. Sie verhindern gemäss den ersten Ermittlungen, dass Dritte Erdgas an bestimmte Endkundinnen und Endkunden über ihre Erdgasnetze liefern können. In der Untersuchung wird nun geprüft, ob die beiden Unternehmen tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehaben und die Lieferverweigerung missbräuchlich ist.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Hallwylstrasse 4, 3003 Bern, Telefon 058 462 20 40, E-Mail: info@weko.admin.ch

5. Februar 2019

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2019-0297