Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.

Datum der Eröffnung: 21. Juni 2019 Vernehmlassungsfrist: 14. Oktober 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Juli 2019

4602

Bundeskanzlei

2019-2070