Eidgenössische Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub ­ zum Nutzen der ganzen Familie» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 3. Oktober 2019 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 4. Juli 2017 «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub ­ zum Nutzen der ganzen Familie» (BBl 2017 5473) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

15 der 22 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees haben fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss Artikel 73a und 75a Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 23. Januar 2020 unbenützt abgelaufen ist (vgl. BBl 2019 6853), wird der Rückzug der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub ­ zum Nutzen der ganzen Familie» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

7. Oktober 2019

2019-3426

Bundeskanzlei

6863

BBl 2019

6864