Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM: «Cochlea-Implantate (CI)»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zu hochspezialisierten Medizin (HSM) Mitteilung des HSM-Fachorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus inund ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums.

Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der Cochlea-Implantate (CI) zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.

2.

Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Cochlea-Implantate (CI)» zur HSM, die im Bericht vom 13. Mai 2019 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 27. August 2019 (Frist nicht erstreckbar) dem HSM-Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM-Projektsekretariats zuzustellen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder können beim HSM-Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

12. Juni 2019

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

1

Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10

2019-1723

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