Militärische Plangenehmigung betreffend Thun, Waffenplatz; General Herzog Haus, Witterungsunterstände für Sensorikfahrzeuge W+T vom 17. Januar 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 26. Juni 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zum Bau von Witterungsunterständen für Sensorikfahrzeuge der armasuisse Wissenschaft und Technologie (W+T) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

29. Januar 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2019-0183

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