Verfügung betreffend temporäre Verkehrsanordnungen wegen Bauarbeiten auf der Nationalstrasse N03 in Urdorf aufgrund der Verbreiterung und Instandsetzung der Überführung Bernstrasse und der Anpassung des Anschluss Urdorf Nord vom 5. August 2019

Das Bundesamt für Strassen ASTRA, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1, 2 und 5, Artikel 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 Buchstabe a, Artikel 110 Absatz 2 Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn N03 wie folgt: ­

in Fahrtrichtung Chur: von km 90.900 bis km 92.500

80 km/h

­

in Fahrtrichtung Zürich: von km 93.400 bis km 91.700

80 km/h

­

Ein- und Ausfahrten Anschluss Urdorf Nord:

60 km/h

II Festsetzung der zulässigen Höchstbreite von Fahrzeugen auf der linken Fahrspur der Nationalstrasse N03 in Fahrtrichtung Chur von km 90.900 bis km 92.400 auf max. 2.00 m.

III Ein allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Werkverkehr und Blaulichtorganisationen) innerhalb des gesamten abgesperrten Baustellenbereichs.

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SR 741.01 SR 741.21

2019-2619

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BBl 2019

IV Die Verkehrsanordnungen gemäss den Verkehrsführungsplänen gelten ab deren Aufstellung bzw. Markierung (voraussichtlich ab dem 25. August 2019) bis zum Ende der Bauarbeiten (voraussichtlich am 31. Mai 2021).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

20. August 2019

Bundesamt für Strassen Guido BiaggioVizedirektor

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