Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Oberdorf und Ennetbürgen (NW), Waffenplatz Wil bei Stans; Instandsetzungsarbeiten und Integration eines Übungsdorfes auf dem kantonalen Waffenplatz / Rückbau des bestehenden Übungsdorfes in Ennetbürgen Mitwirkung und Anhörung vom 8. Oktober 2019 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

Bauprojekt vom 30. Juli 2019 (inkl. Planbeilagen)

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden Oberdorf und Ennetbürgen schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Oberdorf und Ennetbürgen vom 9. Oktober bis 11. November 2019 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert der Auflagefrist, bis spätestens am 11. November 2019, bei der Gemeinde Oberdorf oder Ennetbürgen zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

8. Oktober 2019

6628

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2019-3329