Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Plangenehmigung Erweiterung von Parkplatz P1 und Aufhebung Wiesenparkplatz

Gesuchstellerin:

Flugfeld St. Gallen-Altenrhein, 9423 Altenrhein

Gegenstand:

Plangenehmigung für die Erweiterung von Parkplatz P1 und die Aufhebung des Wiesenparkplatzes.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37a­h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton St. Gallen und die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 21. August bis zum 19. September 2019 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Gemeinde Thal, Rathaus, Foyer im Erdgeschoss

Einsprachen:

Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).

2019-2645

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BBl 2019

­ Das BAZL führt keine individuelle Korrespondenz mit den Einsprechenden. Sie werden zu gegebener Zeit Gelegenheit haben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen. Entsprechende Mitteilungen und Einladungen an die Einsprechenden werden im Bundesblatt und den kantonalen Amtsblättern publiziert.

­ Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

20. August 2019

5660

Bundesamt für Zivilluftfahrt