Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Heliport Untervaz (GR) Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Untervaz (GR) wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit dem genehmigten SIL-Objektblatt publiziert.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Heliport Untervaz (GR) kann vom 13. September 2019 bis und mit 18. Oktober 2019 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur ­ Gemeindeverwaltung Untervaz, Ulmgasse 1, 7204 Untervaz Das Objektblatt ist zudem ab dem 13. September 2019 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

Eingaben und Fristen:

2019-2921

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 18. Oktober 2019 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

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BBl 2019

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 80 65 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

10. September 2019

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Bundesamt für Zivilluftfahrt