Öffentliche Auflage Rodungsgesuch im Rahmen von Unterhaltsarbeiten an der Nationalstrasse N01/36 zwischen Dietikon und der Verzweigung Limmattal vom 1. März 2019

Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten auf der Nationalstrasse N01 das vorliegende Rodungsgesuch ein: Im Rahmen von Unterhaltsarbeiten an der N01/36 vom Anschluss Dietikon bis zur Verzweigung Limmattal sind auf drei Parzellen vorübergehende Rodungen erforderlich. In Dietikon muss eine temporäre Rodung (556 m2) auf der Parzelle 8800, in Geroldswil eine temporäre Rodung (62 m2) auf der Parzelle 456 und in Weiningen eine temporäre Rodung (326 m2) auf der Parzelle 3123 durchgeführt werden. Permanente Rodungen sind nicht nötig.

Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111), Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) sowie Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentlich Auflage Das Rodungsgesuch liegt während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: ­

Stadt Dietikon, Bausekretariat, Bremgartenstrasse 22, 8953 Dietikon

­

Gemeinde Geroldswil, Abteilung Präsidiales, 1. Stock, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil

­

Gemeinde Weiningen, Badenstrasse 15, 8104 Weiningen

Die Auflagefrist dauert vom 19. März 2019 bis 17. April 2019 (30 Tage).

2019-0695

2113

BBl 2019

II Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

12. März 2019

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

2114