Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister Die mit der Modernisierung des Handelsregisters verbundenen Änderungen im Obligationenrecht haben zur Folge, dass die geltende Handelsregisterverordnung angepasst werden muss. Zahlreiche Bestimmungen wurden von der Verordnung in das Gesetz überführt. Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten. Infolgedessen muss auch die Verordnung über die Gebühren im Handelsregister geändert werden.

Datum der Eröffnung: 20. Februar 2019 Vernehmlassungsfrist: 27. Mai 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Amt für das Handelsregister, Bundesrain 20, CH-3003 Bern, Telefon 058 462 41 97, Fax 058 462 44 83, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. März 2019

2019-0592

Bundeskanzlei

1897