Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die OdA Bewegung und Gesundheit (Dachverband der Bewegungsberufe Schweiz), der Schweizerische Fitness- und Gesundheitscenter Verband SFGV und der Berufsverband für Gesundheit und Bewegung BGB Schweiz haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Fitness- und Gesundheitstraining resp. Spezialist Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Körper- und Bewegungsschulung eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

19. März 2019

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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2019-0775