Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. August 20191, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 130 Abs. 3ter und 3quater Zur Sicherung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0,2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,3 Prozentpunkte.
3ter
Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3ter wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.
3quater
II 1
Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1 2
BBl 2019 6305 SR 101
2019-1685
6455
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. BB
6456
BBl 2019