124

#ST#

B

e

r

i

ch

t

der nationalräthlichen Petitionskommission, betreffend die Errichtung eines stenographischen Bulletins.

(Vom l 4. Dezember l 860.)

Tit..

Unterm 4. Dezember 1860 richtet Herr Fürsprecher Karl Schärer, I. Sekretär der Jnstizdire..tion des Antons Bern, an die gesetzgebenden Rathe ein Memorial, in welkem derselbe die Errichtung und Herausgabe eines stenographischen Bulletins über die Verhandlungen der beiden .gesetzgebenden Räthe, des Nationalrathes und des Ständeraths, ueuer-

dings zur Sprache bringt und befürwortet.

. Schon gleich nach der Eonstituirung der neuen Bundesbehörden im Jahr 1848, und seither wiederholt wurde der Gegenstand angeregt. Die Mehrheit der Räthe konnte sich aber bisher von der Notwendigkeit deJnstitntes nicht überzeugen, und schritt über die daherigen Motionen jedesmal zur Tagesordnung. Freilich ging man dabei immer --n -er Anficht aus, ein solches Bulletin müsste nothwendig in den drei Rationalfprachen der Eidgenossenschaft herausgegeben werden, was fo beträchtliche Kosten veranlassen .würde, dass sie kann. mit der Nüzzlichkeit der Sache gerechtertigt werden konnten.

Herr Schärer erklärt oiese Einrichtung selbst für eine nnzwektmassige, und berechnet wohl nicht zuviel, wenn er glaubt, dass eine folche, für .jeden der beiden Räthe dreifache... also im ganzen s e c h s f a c h e Herausgabe eines Bülletins das Budget der Eidgenossenschaft jährlich mit einer Mehr-

ausgabe von Fr. l0l),0^l) belasten würde.

Statt einem so kostbaren, und wie er sagt, "complizirten Räderwerk schlägt er eine andere einschere Einrichtung vor, nän.lich in der Weife, dass die Vortrage der Referenten und Redner nicht gleichzeitig in die bei-en andern Sprachen überseht, sondern lediglich und einfach in der Sprache jedes einzelnen Referenten und Redners wieder gegeben werden sollen.

Wenn nun die Petitionskommission allerdings anerkennt, dass die Sache dadurch ungemein vereinfacht würde, so mnss fie gleichzeitig finden,.

dass ihre Nützlichkeit für das grosse Publikum auf diese Weife vollends-

^

.^25 annulirt und beseitigt würde, indem dieses eben nicht ans der Höhe derWenigen S^ra..hkenntniss steht, welche bei den Mitgliedern der Rath.^ vorau.^ges^t werden kann.

Wenn da die grosse Masse . der teutsehen Bevölkerung nicht franzosisch, und hinwieder die grosse Menge der französischen Bevölkerung nicht teutseh versteht, so würde ein solches Bulletin weder der einen, noch der andern .Nationalität das .nötige Verständnis.. über den J.chalt und Z...sammenhang der Verhandlungen bieten.

Am schlimmsten aber würden unsere italienischen Eidgenossen däbei wegkommen. .^enn da bekanntlich in beiden R.ithen die Vortrage ^und Referate ^ i n der^ Landessprache derselben^ hochst felteu, sie se.bst aber nur^um kleinsten^ Theile mit^er.teutsche.. und französischen Sprache bekannt sind, ^ ware da.^ Bulletin für sie geradezu werth^ und nü^los, ei^n mit z w e i Siegeln v e r s e h l o s senes Buch.

^ Sodann aber will der .kommission seheinen , dass auch selbst die Kostenberechnung, so genau und speziell sie im Memorial vorgeführt wird, mit ^ der vorgestellten Summe ^von^.Fr. 32^18..^ jahrlicher Abgaben für das stenographische ^ers...nal und die^rukkoften nicht ganz als^erschöpfend und sicher angenommen^ ^werden könne. Ranientlich will der ^on.mission bedünken ,^ dass das stenographische. personal, sowie die ^rukeinriehtung ^eine ziemlich grössere Ausdehnung erhalten müsste, we^.n das Erscheinen der täglichen Verhandlungen ^ nicht allzu sehr vers.pat^t werden sollte, so dass bei de.. taglichen, und bei wichtigen Verhandlungen sehr einlässlichen Referaten der offenstehen. Blatter, das. Bulletin hintendrein g..r kein Jnteresse .mehr hatte. ^ ^ Von diesen Betrachtungen geleitet, wäre die .kommission im ^all, wohl ^ezt schon einen einlassliehen Antrag zu stellen. ^a aber der ^egenstand, wie Eingangs bemerkt, schon wiederholt in Frage gebracht wurde n..d aus denselben vo.. ein...r .^eite Werth gelegt wird, so kann die .^ommission für einmal auch dazu Hand bieten, dass derselbe einer nähern, und namentlich aueh er^ertiven Untersuchung gewürdiget werde.

Sie

stellt. .dahex den .einstimmigen

.

^

. .

. A n t r a g :

.. ^

^

Es mochte ...as M^norial^ des Herrn ^ürspreehers .^. ...^charer dem Bundesrathe zur nähern Prüfung und Berichterstattung überwiesen werden.

Bern, am 14. Dezember

1860.

Samens der ^etitionskommisston, ^ ^er Berichterstatter:

^

^und^bIatt .^ahrg. .^.^II. Bd. ..

^l. Heller.

1t

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalräthlichen Petitionskommission, betreffend die Errichtung eines stenographischen Bulletins. (Vom 14. Dezember 1860.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1861

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.01.1861

Date Data Seite

124-125

Page Pagina Ref. No

10 003 287

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.