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Minderheit der ständeräthlichen .Commission , betreffend den Schneebruch auf dem St. Gotthard.

(Vom 10. Juli 1866.)

Tit. l Die von Jhrem bureau in Sachen des Schneebruches am Gotthard bestellte Kommission bringt Jhnen einen Mehrheits- und einen

Miuderheits-Antrag . die Mehrheit will den. Beschlösse des Rational-

rathes vom 6. diess beitreten, d. h. sieh mit der von. Bundesrathe in seiner Botschaft vom 4. Juni d. Js.

ertheilten Auskunft begnügen.

Dagegen erlaubt sieh eine Minderheit der Kommission, einen abweichenden Antrag zu stellen, dahin lauteud: Der Bundesrath wird eingeladen, auf das von der Regierung von Uri mit ihrem Antwortschreiben vom 25. Oktober 1864 gemachte Anerbieten für Uebernahme des Schneebruchs auf der Rordseite des St. Gotthards in Unterhandluugeu einzutreten.

Wie die Schwalben jeden Frühling , so kehrt die SchneebrnchAngelegenheit jedes Jahr in dieser h. Versammlung in eint oder anderer Form wieder und bildet ein eigentliches Vendant in der Bnudesversammlung zur Dappenthalsrage in der zu Grabe getrageuen Tagsatzung.

Jmmer neu ist die alte Klage über die grossen Kosten des GotthardSchneebruches , wobei man aber vergisst, dass der vermehrte Versoneuund Waaren-Verkehr über den Gotthard und die gesteigerten Ansprüche

Bundesblatt 1866, Band II. Seile 155.

48l in Bezug anf Oessnung und Ossenhaltung des Basses im Winter und Vorsrühlinge , auch einer Steigerung der Kosten rufen. Jndessen will nicht bestritten werden, dass tro^ dieser Verhältnisse bei rationellerer und energischerer Leitung des Schneebruches die .Kosten desselben nicht in dem stattgehabten Masse hätten progrediren , sondern aus ein Bescheideneres Medium beschränkt bleiben sollen , ohne dadurch die Juteressen des öffentlichen Verkehrs in irgend einer Weise zu beeinträchtigen.

Ueber die Frage , ob nicht zweckmässiger gearbeitet werden könnte und sollte^ liesse stch viel, sehr viel sagen, allein der Referent will hier nicht er^emplisiziren , denn exemple sunt odiosa. Einige Bemerkungen, die sich ihm hier ausdrängen, kann er jed.^h nicht unterdrücken.

Es wird nicht geläugnet werden wollen, dass bei jedem grössern Unternehmen, bei jeder grossen und schwierigen Arbeit, zu denen der Schnee-

bruch unbedingt gezählt werden darf, ^die Hauptsache eine tüchtige und

vollkommen fähige .Leitung ist. Ob aber diess beim Schueebrnch auf dem St. Gotthard der Fall sei, dürste denn doch bei aller Anerkennung

und Achtung der persönlichen Ehrenhastigkeit des Schneebruchdirektors bezweifelt werden. Sein angestellter Oberaufseher aber flosst wenig Vertrauen ein für eine wohl geordnete und praktische Leitung und für eine genaue und wirksame Beaufsichtigung der vielen Arbeiten.

Zu diesen leisen Andeutungen, welche übrigens nur so en p^.s^nt und weder aus Abneigung noch aus Uebelwollen gegen das gegenwärtige Bersonal der .^chueebruch- Direktion^ gemacht wurden, sah sich der Referent der Kommissionsminderheit mehr durch einige neulichen Kritiken des betretenden Hrn. Departements-Vorstehers veranlasse.

Rach diesen vorangesehickten wenigen Bemerkungen erlaubt sich die Minderheit Jhrer Kommission, ihren im Jnteresse einer Kosten-Ersparniss und zweckmässigeren Besorgung des Schneebruches gestellten Antrag in gedrängter Kürze zu begründen.

Das ständeräthliche Bostulal. vom 22. Dezember 1863 (erneuert unterm 18. November 1865. Ges. Slg. ^lll, 646) hatte den Zweck, mit Bezug auf deu Schneebruch am St. Gotthard Ersparnisse zu erzielen.

Der Bundesrath sagt nun in seinem gedruckten Berichte vom 4. Juni abhin (welcher uns mit Bezng ans d^as Anerbieten der Regierung von Uri den Eindruck machte, wie wenn er sagen wollte: ,,ieh will nicht, weil ich nicht will^) : ,,es sei eine Ersparnis.. auf den. Schneebruche nicht moglich^ ; er^o sei der st^tus qno beizubehalten.

Wir konnen uns diesem lakonischen Raisonnement nicht anschliessen.

Wir lesen nämlich im gleichen buudesräthlicheu Berichte ^Seite 5, drittes Alinea), dass die bisherige Besorgung des Schneebruches am St. Gotthard durchschnittlich aus bloss ^r. 33,700 zu stehen kam. Ju der ans Seite 162 des bundesräthlichen Geschäftsberichtes pro 1865

482 enthaltenen vergleichenden Uebersicht der Ausgaben der Zollverwaltung erblicken wir aber eine, wenn auch nicht beträchtliche V e r m e h r u n g der Schneebruchkosten ; und was sagt uns die neueste Erfahrung ^ Vor ^wenigen Tageu waren Sie, Tit., in die Notwendigkeit verseht, einen Rachtragskredit von nieht weniger als 16,000 ^r. für den Schneebrneh am St. Gotthard ^u bewilligen : ein beweis , dass die bezüglichen .Kosten in .jährlicher Progression begriffen sind. Nachdem aber die Räthe einmal einen so bedeutenden Rachtragsl.redit für den augegebenen Special.zweck, wenn auch m.t ^saurer Miene, bewilligt haben, dars angesichts der so raschen Vermehrung der bezüglichen kosten mit Grund supponirt ^werden, dass die jährlichen Kosten des ^chneebru.h^.s nicht mehr sinken, sondern nach dem Sprichwortes ,,^ ..r .Appetit kommt beim Essen^, Jahr . für Jahr eher steigen werden.

^ie Regierung von Uri erklärt in ihrem Schreiben vom 25. Oktober 1864 an den Bundesrath sieh sür Uebernahme der Besorgung des Schneebruck..es aus der uordlichen Seite des Gotthards bereit, uud ver^ laugt dafür als ..^egenersa^ jährlich den Durchschnittsbetrag der wähxeud der legten ^ehu Jahre von der Eidgenossensehast sür den ^ehneebruch auf benannter Strecke laut Rechnungen verwendeten sämmtlichen .Kosten. ..dadurch würde aus billiger Basis eine si^e Summe sür den Schneebruch wenigstens aus der .^ords..ite des ^t. Gotthard uorn.irt und den Ueberschreitungen dieses Rormalbetrages der Riegel geschoben.

..^er Bund wüsste ein für alle Male, was. er sür den Schneebruch jährlich zu bezahleu hätte , und die Klagen über das Wachsen der diesssälligen Kosten und über daherige Rachtragskredite ^ würben und müssten verstummen. ^ass dadurch unzweifelhaft eine Koft.^uermäfugu..^ erzie.lt würde, wird im Ernste nicht bestritten werdeu wollen.

Es würde aber nicht nnr die Wiederkehr der zur Mode werdeu wollenden Supplementare kredit-Bewilligungen sür diesen Gegenstand verunmoglichet, sondern anch der Bundesrath resp. das Handels- uud ^olldepartement mancher Arbeit enthoben und manche bittere Ville des Verdrusses ihm erspart.

^..arum begreifen wir nicht. wie der Bundesrath, wenn anders es mit dem aus Seite 6 , .^. .^emma seines bezüglichen Spe^ialberi.htes stehenden Bassns (,,Am liebsten würden wir den Schneebruch den be,,tresfenden Kantonen
zurückgeben und ihnen die weitere ^orge dafür ,,überlassen , da diese Angelegenheit bisher sür d.n Bnnd nichts als ,,unaugenehme Verhandlungen mit sieh brachte , denen wir uns g^.rne ,,enth..ben würden.^) ernst gemeint ist, sich mit Händen und ^üssen gegen das loyale Anerbieten der urnerscheu Regierung stemmen kann.

^ie Minderheit der Kommission hält dasür, wie schon früher bemerl.t, dass e.s selbst im Jnteresse der Sache, beziehungsweise iin Jnteresse einer ras.hern und zweckmässigern B.^sorg^ug des ^chneebruches an der Rordse.te des ^t. Gotthards läg.^, auf die .^ropo^tion der Regierung von Uri ein^ug..heu.

483.

Der Kauton Uri hat mit einem Kostenaufwand von über 1 Million Franken die l^otthardstrasse gebaut und für einen grossen ^ Theil der an derselben wohnenden Bevölkerung bildet der Bersonen - und Waarenverehr über diese Strasse den Haupterwerb. Es muss daher Uri sehr daran liegen, dass diese Pulsader des Verdienstes eines bedeutenden Teiles seiner Jnwohner uicht unterbunden oder beschädigt .verde. Der R..lzeu und die .^orth^.ile, die Uri von seiner Gotthardstrasse znfliessen, sind durch d..u ^hueebrueh gewissermassen bedingt , je besser im Winter die ^chueebahn über den Gotthard ossen gehalten und je früher im Frühling der Bass über denselben für Rädersuhrwerke geofsnet wird, desto mehr wächst der Kredit dieser Route , ..^sto mehr Waaren und Reisende wenden si.h derselben ^u, desto grosser und andauernder der Rnl^en und die Vortheile, d^e aus der Frequenz dieser Route für die an derselben liegenden Ortschaften, resp. für den Kanton erwachsen^, und so umgekehrt. Es liegt daher aus der Hand , ^ dass der Kanton Uri im richtigen Verständnisse seiner selbfteigenen Juteressen einen sehr hohen Werth aus eine tadellose Besorgung des Schneebruches am. St. Gotthard legen .muß, und dass die Behorden dieses Kantous, wenn die Besorgung des Schneebr^hes ihnen übertragen wird , weder Mühe noch Kosten scheren werden, damit diese Besorgung in eiuer Weise stattfinde^ welche das Renomme des St. Gotthardpasses heben und befestigen wird.

Weit entfernt, dem Bundesrathe ungerechtsertigte Vorhalte machen zu wollen , und gegentheils dankbar anerkennend , dass er sür den Schneebruch am ^t. Gotthard bedeutende Summen Geldes verwendete und dadurch den thatsächlichen Beweis für die Aufmerksamkeit und das Jnteresse lieferte, die er dieser Angelegenheit zuwendete, halt die Kom-

mlssionsnnndexheit die Behauptung sür nicht zu gewagt, dass die Bundes-

Verwaltung doch nicht ein ebenso grosses Jnteresse an der Vrosperität des ..^otthardpasses habe , wie der dabei zunächst uud am meisten bethei^ ligte Kanton Uri , dem die Früchte dieser Blüthen vorzugsweise zusallen, denn der Bund bezieht seine Zolle an den Grenzen, und Waaren und Reisende, einmal innert denselben, tragen der Bundesverwaltung gleichviel ein, ob sie diesen oder jenen schweizerischen Bergpass benutzen.

Der Referent sah sich zu diesen Aeusseruugeu wesentlich auch aus dem Grunde veraulasst , um dem Bundesrathe die Beruhigung zu gebeu , dass er wegen der bei Uebergabe des ^chneebruches an Uri zu übernehmenden Oberaufsieht keine schlaflosen Rächte zu befürchten habe, indem a.^nnehmen ist, dass die Behorden von Uri ihre Verpflichtung auch iu dieser Richtung mit g..wissenhaster Pünktlichkeit erfüllen uud dem Bundesrathe keinen Stoff zu Klageu bieten werden.

Rachdem wir nachgewiesen zu haben glauben, dass iu der Anuahme des Minderheit.^- Outrages eine reelle Kostenersparnis^ liegen und eine klaglose Besorgung des Schneebruches aus der bezeichneten Strecke ge-

484 sichert würde, liegt uns noch ob, einige Momente des bundesräthlichen Spezialberichtes mit wenigen Worten zu berühren und ins klare Licht zu se.^en.

Der aus Seite 2 ausgesprochenen Behauptung des Bundesrathes . eine Trennung der Unternehmung liege schon an und für sieh im Widerspruche mit einer rationellen und wohlseilern Besorgung derselben, müssen wir e n t s c h i e d e n entgegentreten. Früher, bevor die Besorgung des Schneebruches am St. Gotthard an den Bund übergegangen, lag dieselbe den zwei Kantonen Uri nnd Tessin ob und jeder dieser beiden Kantone liess unabhängig von dem andern den Schneebruch aus seinem Gebiete, je nach seiner Konvenienz, entweder in Regie oder ini Apalto ausführen , doch war die damalige getrennte Besorgung zum Mindesten eine ebenso ,,rationelle^ wie gegenwärtig und zndem noch nachweisbar .,wohlfeiler.^ Auch der merkwürdige Umstand , dass gerade im gegenwärtigen Jahre, wo die Sehneebr..chkosten den Budgetansal^ von zirka Fr. 40,000 in der Weise überstiegen, dass ein Rachtragskredit von Fr. 16,000 nothig ward^ - dass gerade in diesem Jahre, sagen wir, wo die Kosten die bisherige .Maxima lhohe überstiegen, der St. Gotthard sehr, sehr spät und ^war später als sein Rivale ..Splügen^ für Rädersuhrwerke eroffuet wurde, .ist wenig geeignet, die gegenwärtige gemeinsame Verwaltung als Muster einer ,,ratio..ellen^ und wohlfeilen^ Besorgung glänzen zu lassen. Uebrigens würde durch vertragsweise Uebergabe der Schneebruchbesorgung aus der Rordseite des St. Gotthards an die urnersche Regierung eine einheitliche .Leitung der daherigen Arbeiten nicht nur nicht verunmogliehet , sondern nicht einmal gestört werden . denn naeh wie vor bleibt den. Bundesrath ungeschmälert seine väterliche Autorität. nach wie vor werden die Arbeiten nach einem vom schweizerischen Handels- und Zolldepartement ausgefüllten oder a...s^nstellenden einheitlichen Réglemente ausgeführt werden. Auch geg.^nwärtig werden die Arbeiten des Sehueebruches am St. Gotthard von zwei von einander uuabhängigen Oberanssehern, eineu^ Ursener und eine^u Tessiner, von denen jener in Hospenthal und dieser in Airolo domizilirt ist, dirigirt und überwacht, so zwar, dass saktisch das Unternehmen gegenwärtig auch getrennt ist. Bei Annahme des Minderheitsantrages bestünde folglich die Aendernng wesentlich nur darin, dass das
Handelsuud Zolldepartement anstatt mit den. derzeitigen ^ehneebruch- Direktor in Ursern knnstig mit der Regierung vou Uri zu verkehren hätte und die Stelle eines .^chneebrueh-Direktors ^in Ursern abolirt würde.

Es sagt der Bundesrath sodann, die Verwaltnngskosten kämen, im ^alle die proposition der Regierung von Uri a.^eplirt würde, hoher statt niederer zu stehen. Allein es kann wohl nicht ernst gemeint sein,

dass die Aussicht über die Hälfte soviel als über die g a n ^ e Strecke kosten werde. Unwidersprechbar dürste, wenn der Schneebruch nur noch ans der Südseite des St. Gotthard vom Bunde besorgt würde , eine

485 ..^

Kostenvermindernng gewärtigt und mithin auch hierin eine Ersparniss erzweckt werden , wofern nicht die Aussicht von Uri resp. Ursern quovis modo auch noch nebst der tefsinisehen in dort verwendet werden will.

Dass, na^h der Mittheilung des Bundesrathes in seinem mehrerwähnten Sp^ialberichte, auch der Vollzug der andern im ständeräthliehen Postulate enthaltenen Alternative, nach einem Drittmann sich umzusehen, welcher sich zur Uebernahme des Schneebruchs erklären würde, keinen Erfolg hatte, indem Niemand sich gezeigt habe, der das Vflichten. hest einzusehen wünschte oder überhaupt zu... Uebernahme Luft zeigte, darf unseres Dafürhalten^ nicht wnndern, und warum nicht^ Einmal gefchah die vom Handels- und Zolldepart ..mente unterm .8. Februar 1865 angeordnete, im Berichte so stark betonte .KonkurrenzAussehreibung einzig im Bundesblatte, welches im Danton Uri und den .angrenzenden Kantonen sehr wenige Abonnenten zählt. Jn keinem ...ndern. öffentlichen Blatte war auch nur die geringste Erwähnung von dieser Ausschreibung zu finden, warum diess^ ^ewiss um dem eröffneten

.Konkurs die möglichste Bublieitä.t^u geben ^

Sodann wurde dieser Konkurs nur für Uebernahme des SchneeBruchs über den g a n z e n Berg eröffnet. (Siehe Bundeslatt 1865, Band I, Seite 143).

Warum nieht auch für eine p a r t i e l l e Ueber^nahme, selbstverständlich immerhin unter der einheitliehen Leitung und Aufsicht der gemeinsamen Sehneebrnch-Direetion ^ ^. B. für die Strecken Amsteg-^lndermatt , Andermatt..Hospilz und Hospi.^Airolo .^ Für solche streckenweise Uebernahme würden sich zweifellos Uebernehmer gesunden haben, nieht aber für das Ganze, indem es einem Urner nicht eonve^niren kann, aus der Tessiner Seite und umgekehrt einem .Dessiner nieht auf Urner ..^.eite die Besorgung des .^..hneebruches zu übernehmen, und indem ein Bartikular für theilweise Uebernahme eher die noth..vendigen Mittel und Kräste findet , als fürs Gan^e. Da aber auch der Minderheits-Antrag keinen .^rivat-Apalto zum Ziele hat , so genügt das Angeführte, um anzudeuten, dass, wenn es sich nur um ,,Ersp a r n i s s e ^ gehandelt hätte, gerade in einer parzelleuweisen VerPachtung des ^.hneebruehs ein sehr zweckdienliches ^lnskunftsmittel ^u finden gewesen wäre.

Schliessli.h habe.^ wir noch eiu Moment zu berühren, dessen der Bundesrath ebenfalls am S.hlnsse seines Berichtes exwähnt. Es ist dieses das lel^te Bergreglement ^), welches dadurch , dass dem Schneebruch^Direetor .^trafkompeteuzen nicht bloss gegen seine Angestellten, Sondern überhaupt gegen Solche , welche dem Reglement^ zuwider.handeln, eingeräumt wurden, im Kanton Uri einen exzeptionellen Gerichts^ ^) Verordnung über das Befahren des Gotth ardpasses während der Win^rs^

zeit, vom 27. April 18.^4. Ges. Slg. VlII, 82.

,.

486 stand geschaffen hat.

liegen dieses Broeedere erhebt die Regierung von Uri in ihrem erwähnten Schreiben vom 25. Oktober 1864 sormliehen Protest. Der diessfäl.lige Bassns lautet wörtlich .

,.Bei gegenwärtigem Anlasse konnen wir auch nicht umhin, even^tuell gegen künftige Ausübung einer b e s o n d e r n J u r i s d i k t i o n ^,über den Waarentransport bei Winterszeit auf herwart^em gebiete ,,dureh .Erlass eigener eidgenossischer Reglemente und Bestrafung der ^awiderhandelnden durch ein Ausnahu.sg^richt in der einzigen Verson ,,des Schneebrnchsaussehers, als dem Art. 53 der Bundesverfassung und ,,dem Art. 14 unserer Kautonsverfassuug zuwidergehend, unsere V e r w a h .,rung einzulegen und die t e r r i t o r i a l e n und v e r f a s s u n g s m ä s s i g e n ,,Rechte der hiesigen Gerichtsst.. llen und Einwohner für die Zntnnft ^vorzubehalten.^ ^ie Minderheit Jhrer Kommission findet diese offiziell.. Beschwerde und Verwahrung gerechtfertigt und es war dieselbe ein mitwirkendes Motiv für ihreu divergireuden Antrag. Art. 53 der schweizerischen Bundesverfassung, mit welchem der Art. 14 der vom Bunde garantixten uruerschen Kantonsversassung so zu sagen identisch ist , sagt : ..Riemand ,,darf seinem v e r f a s s n n g s m ä s s i g e n Gerichtsstand entzogen und es ..dürfen daher keine Ausnahmegerichte eingeführt werden.^ Unser schweizerisches Grundgesetz sowohl, als das von. B^.nde g..währleistete kantonale Grundgesetz von Uri bestimmen also klar, dass R i e m a u d , also an..^ nicht der Fuhrmann, der ein eidg. Bergr.^glemeut mischtet, seinem v e r s a s s u n g s m a s s i g e n Richter ent^ogen^ und dass k e i n e , mithin anch. keine bundesräthli.hen A u s n a h m s g e r i c h t e eingeführt werden dürfen. ^Verfassungsmässige.. Gerichte sind unbestreit-^ bar ^aber nur diejenigen , .velche durch die Verfassung selbst aufgestellt sind , oder deuen wenigstens in der Verfassung gerufen wird. Jm Kauton Uri bestehen v e r f a s s u u g s g e m ä s s in j^de^n der z.vei Bewirke Uri und Ursern ^wei untere Geriehtsstellen unter de^n .^amen ,,An.maun^, und Bezirksgerichte, welchen alle ...^trasfälle, die nicht kriminell sind und deshalb nicht vor das Forum des kantonalen Eriminalgerichts gehoren, zu überweisen sind ^ u.it de^u Rechte für den Beklagten, salls die be^irksgerichtliche Strafe ein gesetzlich
stipulâtes Straf^uass überschreitet, an das Kautonsgericht , als ^ppellation.^behorde ^über all.. untern Gerichtsinstan^en, appellireu zu konneu. Run .^urde vo^.^ Bundesrathe dem Schueebrueh.^ireetor das richterliche .Attribut des ^trasre^htes für Zuwiderhandlungen g^gen das Bergregleu^ent eingeräunit , wodurch der Fehlbare seinem ,,versass...ugsmassigeu^ Gerichtsstaude entzogen und einem exzeptionellen überliefert wird. denn Niemand wird so kühn sei^., zu behaupten, dass das vom Bundesrathe aus dem Weg^ eines Regimentes in der einigen Berson eines Schneebruchausseh.^rs geschaffene AusnahmeBericht ein ,, v e r f a s s n n g s^u. ässi g e r ..Gerichtsstand ^ sei . ^ie Aus^ ftelluug eines solchen ausuahmsweisen und daruu. mit Art. 53 der

487 Bundesverfassung unvereinbaren Gerichtsstandes von Seite der Bundesbehörde ans dem Territorium eines souveränen Kantons dürste sich auch mit Rücksicht aus Art. 3 der Bundesverfassung , welcher den Kautonen ihre Souveränität garautirt , bestreiten lassen. denn dass das Strafre^ht über Bolizeivergehen und die Organisation des kantonalen Gexichtswesens ein unbestrittenes Attribut der Kantonalsouveränität sei, ist doch ebenfalls klar. Durch Annahme des Antrages . der KommissionsMinderheit würde diesem Uebelstand... , dieser Anomalie , in schonender Weise Abhilfe perschafft.

Am Schlusse der Berichterstattung empfiehlt Jhnen die KommissionsMinderheit^. die Annahme ihres unmaßgeblichen Antrages, weil derselbe : 1) Ersparnisse in den Kosten des Sehneebruches herbeiführen, 2) eine rationelle und vortheilhafte Besorgung des Schneebruches sichern, und 3) eine Abnormität, wie sie im Bestehen eines Ausnahmsgerichtes

liegt, beseitigen würde.

Genehmigen Sie ^e.

... .

Bern, den 10. Juli 1866. . ^ Samens der Kommissions-Minderheit :

^r. Lnsser.

Immission .^ ^atiunalrath^.

.^exren .

^ud. Benz, in Zürich.

^m. .^erosee, in .^ofingen.

^nt. ^nnkelex, in Luzern.

^mmiss^n de.^ ^tiinderat^.

Herren ^ Am.^ Jeeker, in Seelen ^.Solothurn).

^emig. ^elexelli, in Savognino (^rau.

bünden).

.^r. Buffer, in Altdorf.

Fr. Bürli, in Baden.

Osw. Dofsenbach, in Baar.

Beschluß des .^ation..lr..ths vom

.... ^uli 18.^^ . nach Antrag de.^ Bun^ desraths.

Zustimmender Beschluß des Stände.^ ral.hs v^m 10. Juli.

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Bericht der Minderheit der ständeräthlichen Kommission, betreffend den Schneebruch auf dem St. Gotthard. (Vom 10. Juli 1866.)

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1866

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37

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.08.1866

Date Data Seite

480-487

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10 005 208

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