Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 2. Juli 2008 zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Freiburg (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 2. Juli 2008 zwischen dem BAFU und dem Kanton Freiburg Bereich:

Wild- und Wasservogelschutzgebiete (Art. 11 Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugtiere und Vögel, JSG; SR 922.0)

Dauer:

1.1.2008­31.12.2011

Programmziele: 1. Flächen- & Qualitätserhalt: Erhalt von Anzahl, Fläche, Qualität und Akzeptanz der Schutzgebiete sowie Erkennbarkeit der Schutzgebiete im Feld.

2. Spezielles ­ Nutzungskonzepte: Nutzungskonzepte zur Förderung einer angepassten landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und touristischen Nutzung in den Schutzgebieten.

Neuer Gesamtbundesbeitrag: Fr. 524 118.00 Verpflichtungskredit Nr. VO146.00 Wildtiere, Jagd, Fischerei 2008­2011 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle NFA, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Telefon 031 324 78 54 sowie beim Finanzamt, Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg, Telefon 026 305 31 17, eingesehen werden.

29. September 2009

6576

Bundesamt für Umwelt

2009-2309