Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik) Die Revision hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Unter Beachtung des Grundsatzes der Menschenwürde definiert sie strenge Rahmenbedingungen, unter denen die PID für betroffene Paare zugänglich sein soll, und stellt ihre Anwendung zu anderen Zwecken unter Strafe.

Vernehmlassungsfrist: 18. Mai 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Biomedizin, Seilerstrasse 8, 3003 Bern, Telefon 031 323 51 54 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. März 2009

1118

Bundeskanzlei

2009-0421