Anhang 1
Bundesbeschluss über das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1; nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20092 zur Aussenwirtschaftspolitik 2008 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1
Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2007 wird genehmigt (Anhang 2).
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
1 2
SR 101 BBl 2009 727
2008-2996
943
Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2007. BB
944