Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10108 Widersprechende Lucas Industries Limited, 46 Park Street, GB-London W1Y 4DJ, CH-Marke Nr. 385 807 «LUCAS» gegen Widerspruchsgegnerin Hua Di Min, Rm. 304, No. 167, Jinshan new village, Hushan Town, Cixi, CN-Zhejiang, IR-Marke Nr. 968 719 «Lucas» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. September 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10108 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 968 719 «Lucas» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. September 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-2352

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