Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (2C_244/2009) (Art. 39 Abs. 3 BGG) An Samvel Vardanyan, postlagernd, RU-236015 Kaliningrad-15, Russland, ohne Zustelldomizil in der Schweiz.

Auf die Beschwerden vom 15. April 2009 hin hat das Bundesgericht am 29. August 2009 entschieden: 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Gerichtskosten von 1000 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.

22. September 2009

Im Auftrag des Präsidenten der II. öffentlich-rechtliche Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei

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2009-2217