Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU betreffend Übernahme des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden Es geht um die Übernahme der Anforderungen, die sich aus dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI ergeben. Der Rahmenbeschluss stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Die Vorlage beinhaltet hauptsächlich Änderungen des Datenschutzgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten.

Vernehmlassungsfrist: 14. August 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Abteilung Rechtsetzungsprojekte und -methodik, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 44, www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Mai 2009

2009-1189

Bundeskanzlei

3501