Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. August 20092, beschliesst: Art. 1 Die Änderung des Abkommens vom 2. Dezember 19923 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee wird gutgeheissen.

1

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderung des Abkommens zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2 3

SR 101 BBl 2009 5821 SR 0.747.225.1; BBl 2009 5831

2009-0276

5829

Genehmigung der Teilrevision des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee. BB

5830