Fernmeldegesetz

Notifikation einer Verfügung betreffend Gegenstandslosigkeit des Nummernwiderrufsverfahrens Das Bundesamt für Kommunikation hat am 13. Mai 2009 in Sachen e-Management GmbH, vormals Mühlebachstrasse 84, 8008 Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthalts betreffend Gegenstandslosigkeit des Nummernwiderrufsverfahrens verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 25. Februar 2009 eröffnete Nummernwiderrufsverfahren betreffend die Nummern 0840 800500, 0840 800600, 0840 800700, 0848 100700, 0848 100800, 0848 600100, 0848 600200, 0848 600800 und 0900 800880 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten betragen 520 Franken und werden e-Management GmbH auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Der Entscheid kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

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2009-1174