Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Oberdorf, Waffenplatz Wil bei Stans, Kompetenzzentrum SWISSINT, Anpassung der Ausbildungs- und Einsatzinfrastruktur Mitwirkung und Anhörung vom 3. März 2009 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Oberdorf (NW) schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Oberdorf, 6370 Oberdorf (NW) vom 3. März bis 2. April 2009 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 2. April 2009, bei der Gemeinde Oberdorf, Schulhausstrasse 19, 6370 Oberdorf (NW) zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

3. März 2009

1136

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2009-0420