Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG): Verlängerung der Frist zur Vernehmlassung Mit Bundesratsbeschluss vom 21. Januar 2008 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag eröffnet und eine Vernehmlassungsfrist bis am 30. April 2009 angesetzt. Aus dem Kreis der Vernehmlassungsteilnehmer wurde inzwischen der Wunsch nach einer Verlängerung dieser Frist geäussert. Angesichts der Tragweite der Vorlage hat der Bundesrat einer Fristverlängerung um drei Monate, bis 31. Juli 2009, zugestimmt.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. März 2009

2009-0426

Bundeskanzlei

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