Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz St. Luzisteig, Gefechtsausbildungszentrum Ost, 1. Etappe, Teil Umgebung und Feldtransponder, Gemeinden Fläsch und Maienfeld vom 3. April 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 20. Juni 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau der Feldtransponder, Strassen und Wege für das Gefechtsausbildungszentrum Ost auf dem Waffenplatz St. Luzisteig, Gemeinden Fläsch und Maienfeld (GR) inklusive Rodungen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. April 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2009-0875

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