Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Volksrepublik Bangladesch

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Januar 20092, beschliesst: Art. 1 Das am 10. Dezember 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Bangladesch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.

1

2

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2

SR 101 BBl 2009 1071

2006-3228

1079

Doppelbesteuerungsabkommen mit Bangladesch. BB

1080