Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und der Zivilprozessordnung (Nachrichtenlose Vermögenswerte) Umschreibung im Privatrecht der Pflichten der Finanzintermediäre, die den Kontakt zu ihren Kunden verloren haben, und des Verfahrens, das nach dreissig Jahren zur Liquidation nachrichtenloser Vermögenswerte und zur Verteilung des Erlöses an den Staat führt.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2009 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 54, Fax 031 322 42 25, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. September 2009

2009-2111

Bundeskanzlei

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