Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9765 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, IR-Marke Nr. 890 436 «fig.» gegen Widerspruchsgegnerin INTERMAR SIMANTO NAHMIAS Istanbul Trakya Serbest Bölgesi (ITSB), Atatürk Bulvari, Ali Riza Efendi Caddesi, Sümbül Sokak, Blok H-1, TR-34870 Catalca, Istanbul, P.K. 34870, IR-Marke Nr. 951 454 «fig.».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. März 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9765 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 951 454 (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

12. März 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0677

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