Bundesbeschluss Entwurf über die vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 6 Absätze 2 und 3 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 20061, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Februar 20092, beschliesst: Art. 1 Aus dem gesperrten Gesamtkredit nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20063 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds werden für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz folgende Beträge freigegeben (Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer): Engpass (Nationalstrasse / Kanton / Projekt)
Investitionen in Mio. Fr
N1 / SO-AG / 6-Spur-Ausbau HärkingenWiggertal N4 / LU-ZG / 6-Spur-Ausbau BlegiRütihof
165 135
Total freigegebener Kredit
300
Gesperrter Restkredit Total Kredit
Freigegeben Gesperrt
Total Kredit
5200 5500
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 725.13 Im BBl nicht veröffentlicht.
BBl 2007 8553
2009-0288
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Vorgezogene Freigabe von Mitteln aus der ersten Finanzierungsetappe für das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. BB
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