zu 09.437 Parlamentarische Initiative Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate Bericht vom 21. August 2009 des Büros des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 11. September 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 21. August 2009 betreffend «Erhöhung der Fraktionsbeiträge zur Deckung der Kosten der Sekretariate» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. September 2009

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2009-2132

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Zur Deckung der Kosten ihrer Sekretariate erhalten die Fraktionen einen jährlichen Beitrag, bestehend aus einem Grundbeitrag und einem Beitrag pro Fraktionsmitglied (Art. 12 des Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988; PRG, SR 171.21).

Gegenwärtig beträgt der jährliche Grundbeitrag pro Fraktion 94 500 Franken und der Beitrag pro Fraktionsmitglied 17 500 Franken (Art. 10 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz; VPRG, SR 171.211). Die Mehrheit der Fraktionspräsidien fordert eine Erhöhung dieser Fraktionsbeiträge. Der Grundbeitrag soll von gegenwärtig 94 500 Franken um 17 500 Franken auf 112 000 Franken erhöht werden. Der Beitrag pro Fraktionsmitglied soll von 17 500 Franken um 3300 Franken auf 20 800 Franken erhöht werden.

Die vorgeschlagene Erhöhung führt ­ unter der Voraussetzung unveränderter Anzahl der Fraktionen oder Fraktionsmitglieder ­ zu jährlichen Mehrausgaben von 916 800 Franken. Des Weiteren soll die Zweckbindung dieser Gelder verstärkt und jährlich nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die jährliche Berichterstattung an die Verwaltungsdelegation obliegt den Fraktionspräsidien. Das Büro des Nationalrates hat am 28. Mai 2009 diesem Antrag zugestimmt und eine Initiative des Büros beschlossen. Das Büro des Ständerates hat am 11. Juni 2009 seine Zustimmung gegeben.

2

Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Erfüllung seiner Aufgaben organisiert. Er auferlegt sich daher in solchen Fragen Zurückhaltung in seiner Stellungnahme. Im vorliegenden Fall steht nicht die Organisation des Parlaments an sich im Vordergrund, sondern die Finanzierung seiner Fraktionssekretariate. Gegenstand ist die Änderung der Verordnung zum Parlamentsressourcengesetz. Da diese Änderung rein parlamentsinterne Regelungen ohne Auswirkung auf Bundesrat und Bundesverwaltung enthält, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Gleichzeitig signalisiert er, dass es einen Ausgleich zu finden gilt zwischen dem Anliegen nach einem reibungslosen Ablauf des Parlamentsbetriebs einerseits und den finanzpolitischen Erfordernissen andererseits.

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