Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 6. Oktober 2009

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Fluazifop-P-butyl 125 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Flufop

Schweizerische Zulassungsnummer: I-2684 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 11273 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agrimix S.R.L.

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere, Himbeere, Ribes Arten Brombeere, Himbeere, Ribes Arten Erdbeere

Erdbeere

1

Schaderreger/Wirkung

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Anwendung

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser, nur vor der Blüte und nach der Ernte Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser, nur vor der Blüte und nach der Ernte

(*)

1 2 1

2

SR 916.161

2009-2375

6735

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Obstbau: Kernobst, Steinobst

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Kernobst, Steinobst Weinbau: allg.

allg.

Gemüsebau: Blumenkohl, Broccoli Blumenkohl, Broccoli Bohnen, Karotten, Knollenfenchel, Spinat Bohnen, Karotten, Knollenfenchel, Spinat Chinakohl, Kohlrabi, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing) Chinakohl, Kohlrabi, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing) Erbsen, Lauch, Rande, Schwarzwurzel, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Erbsen, Lauch, Rande, Schwarzwurzel, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Spargel Spargel

6736

Anwendung

(*)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300-500 l Wasser

1

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser Einjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 1.5 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser

2

Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

2

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser, nach der Ernte Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser, nach der Ernte

2

1

2 1

2

1

2

1 2

Anwendungsgebiet

Feldbau: Ackerbohne, Futterrübe, Raps, Sojabohne, Sonnenblume, Zuckerrübe Ackerbohne, Futterrübe, Raps, Sojabohne, Sonnenblume, Zuckerrübe Eiweisserbsen

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha 1 Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Aufwandmenge: 3 l/ha 2 Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300-500 l Wasser 1 Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser Aufwandmenge: 3 l/ha 2 Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser 1 Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser 2 Aufwandmenge: 3 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser Aufwandmenge: 1.5 l/ha 1 Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser, vor dem Staudenschluss Aufwandmenge: 3 l/ha 2 Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser, vor dem Staudenschluss Aufwandmenge: 1.5 l/ha 1 Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser 2 Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: In 300­500 l Wasser 1 Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser 2 Aufwandmenge: 3 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Eiweisserbsen

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Hopfen

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Hopfen

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Kartoffeln

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Kartoffeln

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Konservenerbsen

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Konservenerbsen

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Tabak

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Tabak

Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Zierpflanzen: allg.

allg.

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser

(*)

1, 3 2, 3

6737

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Forstliche Pflanzgärten

Anwendung

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: In 300­500 l Wasser Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Anwendung: In 300­500 l Wasser

Öko-Ausgleichsfläche gemäss DZV: Ackerschonstreifen, Gemeine Quecke Buntbrache, Rotationsbrache

Konzentration: 1 % Anwendung: Mit Rückenspritze

(*)

1, 3 2, 3

4

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Keine Wirkung gegen Poa annua.

2 = Der Anwender muss informiert werden, dass sich die Wirkung gegen mehrjährige Ungräser, insbesondere die Quecke, in der Regel nicht über die Dauer der behandelten Kultur erstreckt.

3 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

4 = Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

6. Oktober 2009

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

6738