Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10001 Widersprechende Hatu-Ico S.p.A., Via Agresti 4, IT-40123 Bologna, CH-Marke Nr. 388 701 «MÉTHODESAUBÈR» gegen Widerspruchsgegnerin LUGATO GmbH & Co. KG, Helbingstrasse 60­62, DE-22047 Hamburg, IR-Marke Nr. 962 165 «LUGATO SAUBERMANN».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. März 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Fr.) wird der Widersprechenden zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. März 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0628

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