Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 9999 Widersprechende Rheinkalk Akdolit GmbH & Co. KG, Kasselburger Weg, D-54570 Pelm, IR-Marke Nr. 592 006 «AKDOLIT» gegen Widerspruchsgegnerin ARPADIS Deutschland GmbH, Nordsternstrasse 65, D-45329 Essen, IR-Marke Nr. 962 884 «Arpolith» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2009 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 9999 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 962 884 «Arpolith» wird die Schutzausdehnung verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

21. August 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-2049

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