Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinden Jaberg und Kiesen, Anpassung der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke, Projektanpassung vom 30. März 2009

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 29. September 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Vorhaben in Sachen Anpassung der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke, Projektanpassung, Gemeinden Jaberg und Kiesen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

15. April 2009

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2009-0829