Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (2C_182/2009) (Art. 39 Abs. 3 BGG) An Lojzije Skenderovic, Trg kralja Kresimira IV br. 6, HR-10000 Zagreb, Kroatien, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz, Auf die Beschwerde vom 10. März 2009 hin hat das Bundesgericht am 13. Mai 2009 entschieden: 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von 500 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.

3. Juni 2009

i.A. der Präsidentin der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei

3544

2009-1255