Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission erlässt am 21. Januar 2009 im Einziehungsverfahren 81.07-035 gegen unbekannt folgenden Einziehungsbescheid: 1.

Der am 22. Juli 2007 in der Malibu-Bar Winterthur von der Stadtpolizei Winterthur sichergestellte Alukoffer mit komplettem Pokerset, dessen Eigentümer unbekannt ist, wird eingezogen und vernichtet.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat eine bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

Auf Antrag oder mit Zustimmung des Einsprechers kann die Verwaltung eine Einsprache als Begehren um Beurteilung durch das Strafgericht behandeln (Art. 71 VStrR).

17. Februar 2009

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

2009-0251

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