Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10269 Widersprechende Christiane Leister, Niederholzstrasse 26-28, 6062 Wilen, CH-Marke Nr. 462 843 «WELDY» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin WIDOS Wilhelm Dommer Söhne GmbH, Einsteinstrasse 5, DE-71254 Ditzingen-Heimerdingen, IR-Marke Nr. 980 151 «WELDIT».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. April 2009 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. April 2009

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2009-0971

3041