Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20212024 vom 8. September 2020
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20202, beschliesst:
Art. 1
Zahlungsrahmen
Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2021 2024 wird ein Zahlungsrahmen von 100,3 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Teuerungsannahmen
Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:
1 2
a.
2021: +0,4 Prozent;
b.
2022: +0,6 Prozent;
c.
2023: +0,8 Prozent;
d.
2024: +1,0 Prozent.
SR 101 BBl 2020 3681
2019-2967
8567
Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 20212024. BB
Art. 3
BBl 2020
Referendum
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 17. Juni 2020
Nationalrat, 8. September 2020
Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol
Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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