Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2021­2024 vom 8. September 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20202, beschliesst:

Art. 1

Zahlungsrahmen

Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbereich in den Jahren 2021­ 2024 wird ein Zahlungsrahmen von 100,3 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2

Teuerungsannahmen

Dem Zahlungsrahmen liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

1 2

a.

2021: +0,4 Prozent;

b.

2022: +0,6 Prozent;

c.

2023: +0,8 Prozent;

d.

2024: +1,0 Prozent.

SR 101 BBl 2020 3681

2019-2967

8567

Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2021­2024. BB

Art. 3

BBl 2020

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 17. Juni 2020

Nationalrat, 8. September 2020

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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