Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024 vom 16. September 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 36 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 2 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20203, beschliesst:

Art. 1

European Spallation Source (ESS ERIC)

Der Verpflichtungskredit für die Beteiligung der Schweiz am Bau und am Betrieb der European Spallation Source (ESS ERIC) gemäss Artikel 5 des Bundesbeschlusses vom 11. September 20124 über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2013­2016 wird um 35,6 Millionen Franken erhöht.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2026 eingegangen werden.

2

Art. 2

Institut Max von Laue ­ Paul Langevin (ILL)

Für die wissenschaftliche Beteiligung der Schweiz am Institut Max von Laue ­ Paul Langevin (ILL) in Grenoble in den Jahren 2024­2028 wird ein Verpflichtungskredit von 12,0 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.

2

1 2 3 4

SR 101 SR 420.1 BBl 2020 3681 BBl 2012 8383

2019-2975

8579

Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024. BB

Art. 3

BBl 2020

Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO)

Die Laufzeit des Verpflichtungskredits von 8,0 Millionen Franken für die Beteiligung der Schweiz am Bau des Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO) gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 13. September 20165 über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2017­2020 wird bis 2024 verlängert.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

2

Art. 4

Square Kilometre Array Observatory (SKAO)

Für die Beteiligung der Schweiz am Bau und am Betrieb des Square Kilometre Array Observatory (SKAO) in den Jahren 2021­2024 wird ein Verpflichtungskredit von 8,9 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

2

Art. 5

Internationale Zusammenarbeit in der Forschung

Für Fördermassnahmen im Kontext der Beteiligung der Schweiz an internationalen Forschungsinfrastrukturen und -institutionen und für ihre bilaterale und multilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Forschung in den Jahren 2021­ 2024 wird ein Verpflichtungskredit von 68,4 Millionen Franken bewilligt.

1

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

2

Art. 6

Zusammenarbeit in der Raumfahrt

Für die Finanzierung der schweizerischen Raumfahrttätigkeiten in den Jahren 2021­2024 wird ein Gesamtkredit von 650,2 Millionen Franken bewilligt.

1

2

Der Gesamtkredit ist in zwei Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.

Verpflichtungskredit von 608,6 Millionen Franken für die Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 2021­2024;

b.

Verpflichtungskredit von 41,6 Millionen Franken für die Finanzierung ergänzender nationaler Aktivitäten, welche die Beteiligung an den Programmen der ESA in den Jahren 2021­2024 auf nationaler Ebene valorisieren.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kann zwischen den Krediten nach Absatz 2 geringfügige Verschiebungen vornehmen.

3

Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2024 eingegangen werden.

4

5

BBl 2016 7967

8580

Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024. BB

Art. 7

BBl 2020

Teuerungsannahmen

Den Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2019 (101,7 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: a.

2021: +0,4 Prozent;

b.

2022: +0,6 Prozent;

c.

2023: +0,8 Prozent;

d.

2024: +1,0 Prozent.

Art. 8

Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 17. Juni 2020

Nationalrat, 16. September 2020

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

8581

Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2021­2024. BB

8582

BBl 2020