Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024 vom 25. November 2020

1 1.1

Ausgangslage Grundlagen

Die Stiftung Pro Helvetia (Pro Helvetia) ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung; sie hat ihren Sitz in Bern. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Gestützt auf Artikel 45 des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20091 (KFG) legt der Bundesrat die strategischen Ziele von Pro Helvetia jeweils für eine Vierjahresperiode fest. Damit wird garantiert, dass eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen, die die eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit der Botschaft vom 26. Februar 20202 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021­2024 gutgeheissen haben, erreicht werden kann (Kulturbotschaft 2021­2024). Der Bundesrat achtet bei seiner Zielvorgabe auf die operative und inhaltliche (künstlerische) Freiheit von Pro Helvetia.

1.2

Auftrag und Kontext

Mit Pro Helvetia stellt der Bund einen Teil der Kulturförderung sicher, wie sie im KFG verankert ist. Insbesondere erbringt Pro Helvetia Leistungen in den folgenden Bereichen: ­

Nachwuchsförderung (Art. 11 KFG);

­

Projekte, die besonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu setzen (Art. 16 Abs. 2 Bst. b KFG);

­

Kunstvermittlung (Art. 19 KFG);

­

Förderung des künstlerischen Schaffens (Art. 20 KFG);

­

Kulturaustausch im Inland und mit dem Ausland (Art. 21 KFG).

Pro Helvetia ist eine national und international tätige Kulturförderstiftung. Sie führt Aussenstellen in sieben Ländern. Sie unterstützt auf Gesuch Dritter Vorhaben aus den Bereichen Architektur, bildende Kunst, Comics, Design, Fotografie, interaktive Medien, Literatur, Musiktheater, Performance, Pop, Tanz und Theater inklusive

1 2

SR 442.1 BBl 2020 3131

2020-3072

9763

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

BBl 2020

zeitgenössischer Zirkus sowie transdisziplinäre Projekte und innovative Volkskultur.

Pro Helvetia setzt ebenfalls Massnahmen zur internationalen Promotion um und lanciert Initiativen. Sie berät und unterstützt Schweizer Kulturschaffende, Kulturbehörden und Veranstalter weltweit.

2

Strategische Schwerpunkte

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia zur Zielerreichung der in der Kulturbotschaft 2021­2024 definierten Handlungsachsen, Zielen und Massnahmen beiträgt.

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia:

3

1.

die künstlerische Kreation und Innovation fördert, indem sie: a. das künstlerische Schaffen in der Schweiz mittels Werk- und Projektbeiträgen fördert und die nationale und internationale Positionierung von jungen Kunstschaffenden durch eine systematische Nachwuchsförderung nachhaltig stärkt; b. innovative Zusammenarbeitsformen und Projekte an den Schnittstellen von Kunst, Wissenschaft und Technologie gezielt fördert; c. die Förderung von Design und interaktiven digitalen Medien (Förderschwerpunkte des gemäss der Botschaft vom 28. Nov. 20143 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016­2020 umgesetzten Programms «Kultur und Wirtschaft») in die regulären Förderaktivitäten von Pro Helvetia integriert; d. in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) Massnahmen für eine angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden entwickelt;

2.

den Kulturaustausch und die Verbreitung von Kulturschaffen im Inund Ausland fördert, indem sie: a. den kulturellen Austausch und die Verbreitung von künstlerischen Werken zwischen den Regionen und Sprachgemeinschaften fördert; b. die Verbreitung und Sichtbarkeit des Kulturschaffens durch die Unterstützung von Promotions- und Kooperationsprojekten in Europa intensiviert sowie die Massnahmen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausbaut und auf Länder ausserhalb Europas ausweitet; c. über eine neue ständige Aussenstelle in Südamerika den internationalen Kulturaustausch intensiviert und für Schweizer Kunstschaffende neue Regionen und Märkte erschliesst; d. gemeinsam mit interessierten Städten und Kantonen Massnahmen oder Netzwerke initiiert, die zur verbesserten Verbreitung von künstlerischen Werken und zum Austausch zwischen verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen oder demografischen Gruppen auch innerhalb der Sprachregionen beitragen;

BBl 2015 497

9764

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

e.

3.

3

BBl 2020

die Massnahmen zur Übersetzungsförderung weiterführt und dadurch den Austausch zwischen den Sprachregionen und Kulturen der Schweiz fördert und den Zugang zu Schweizer Literatur in anderen internationalen Sprachen ermöglicht;

die kulturelle Vielfalt und das gegenseitige Verständnis zwischen verschiedenen gesellschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Gruppen in der Schweiz stärkt, indem sie: a. die Diversität im Kulturbereich fördert; b. gemeinsam mit dem BAK und aufgrund statistischer Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) Empfehlungen und Massnahmen entwickelt, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich zu gewährleisten; c. ihre Wegleitungen und das elektronische Gesuchsportal für die Kulturschaffenden im Inland in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie auf Englisch zur Verfügung stellt.

Finanzielle Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia: 1.

sich in ihrer Leistungserbringung durch betriebswirtschaftliches Handeln und Ergebnisverantwortung auszeichnet;;

2.

über ein Unternehmensrisikomanagementsystem (ERM) verfügt, das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der Norm ISO 19600 orientiert sowie über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem (BCM) verfügt. Der Stiftungsrat informiert den Eigner über die wichtigsten Risiken und die Schwerpunkte im CMS.

3.

die zur Erfüllung der strategischen Ziele notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt und die Leistungserbringung in der geforderten Qualität nachhaltig und zeitgerecht sicherstellt;

4.

die Administrationskosten gemäss den ZEWO-Normen bis Ende der Geltungsperiode auf 13% ihres Budgets senken wird;

5.

ihre Investitionspolitik langfristig plant und ihre Bedürfnisse rechtzeitig dem Generalsekretariat des EDI (GS-EDI) unterbreitet;

6.

über die Geltungsdauer der strategischen Ziele ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

4

Personalpolitische Ziele

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia: 1.

eine vorausschauende und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt und diskriminierungsfreie, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen in einem 9765

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

BBl 2020

Arbeitsumfeld anbietet, das die persönliche Entwicklung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Leistungsfähigkeit fördert; 2.

mit Personalentwicklungsmassnahmen wie beispielsweise interner Kommunikation und Weiterbildung (am Arbeitsplatz und ausserhalb des Arbeitsplatzes) Vertrauen bei den Mitarbeitenden schafft und damit ihre Attraktivität als Arbeitgeberin am Arbeitsmarkt gewährleistet;

3.

der Mehrsprachigkeit ihrer Mitarbeitenden und der Mitglieder ihrer Expertenkommission (Fachkommission) sowie der Jurys hohes Gewicht beimisst und eine angemessene Vertretung der Landessprachen gemäss den Bandbreiten des Bundes (Art. 7 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 20104) sowie der Geschlechter anstrebt;

4.

Massnahmen zur Erhöhung der Diversität beim Personal definiert, mit dem Ziel, die Anzahl Mitarbeitende von in Pro Helvetia unterrepräsentierten gesellschaftlichen Gruppen zu erhöhen;

5.

durch ihre Personalpolitik die hohe Fachkompetenz, die zur Erfüllung der Aufgaben nötig ist, fördert und erhält;

6.

jährlich mindestens eine Lehr- und vier bis fünf Praktikumsstellen zur Verfügung stellt;

7.

dafür besorgt ist, an ihrer Geschäftsstelle Menschen mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

5

Kooperationen

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia:

4

1.

sich regelmässig mit dem BAK über gemeinsame kulturpolitische Herausforderungen austauscht;

2.

eine kooperative, subsidiäre Förderpolitik betreibt, sich bezüglich der Inlandaktivitäten mit dem BAK, den Kantonen und den Städten abspricht und mit diesen im Rahmen des «Nationalen Kulturdialogs» koordiniert zusammenarbeitet;

3.

bei ihren Aktivitäten im Ausland Synergien mit Akteuren des Bundes nützt und, wo sinnvoll, mit ihnen zusammenarbeitet, namentlich mit dem BAK und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), und sich angemessen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) abstimmt und zusammenarbeitet.

SR 441.11

9766

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

6

BBl 2020

Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass Pro Helvetia:

7

1.

dem Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr berichtet; sie erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen;

2.

ein jährliches Personalreporting im Sinne von Artikel 4 der Rahmenverordnung BPG vom 20. Dezember 20005 erstellt;

3.

sich mindestens zweimal pro Jahr mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) austauscht;

4.

die vom Stiftungsrat per 2021 festgelegten Indikatoren in die Ex-postBerichterstattung integriert und diese für ihre Steuerung berücksichtigt.

Änderungen während der Laufzeit

Der Bundesrat kann bei Bedarf die strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsdauer anpassen. Pro Helvetia richtet ihre Änderungswünsche zuhanden des Bundesrates an das EDI. Die finanziellen Konsequenzen allfälliger Anpassungen oder Änderungen werden fallweise geprüft.

8

Finanzierungsbeitrag des Bundes

Nach Artikel 40 Absatz 2 KFG erhält Pro Helvetia vom Bund jährliche Beiträge zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und der in den strategischen Zielen festgelegten Aufgaben. Für die finanzielle Unterstützung von Pro Helvetia haben die eidgenössischen Räte den Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für Pro Helvetia gestützt auf das Kulturförderungsgesetz in den Jahren 2021­2024 gutgeheissen.

5

SR 172.220.11

9767

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

BBl 2020

Anhang

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024 Indikatoren betreffend die strategischen Schwerpunkte 1. Förderung der künstlerischen Kreation und Innovation ­

Pro Helvetia leistet Beiträge an das künstlerische Schaffen in folgenden Bereichen: darstellende Künste, Musik, Literatur, transdisziplinäre Projekte, visuelle Künste.

­

Pro Helvetia integriert den ehemaligen Schwerpunkt Kultur & Wirtschaft in ihre reguläre Tätigkeit und fördert junge Kreative aus den Bereichen Design und interaktive Medien sowie deren internationale Positionierung.

­

Pro Helvetia fördert in allen Disziplinen den Nachwuchs durch spezifische Massnahmen, insbesondere Residenzprogramme, Coaching-Angebote, massgeschneiderte Promotion, öffentliche Präsentationen, Vernetzung.

­

Pro Helvetia erhebt im Rahmen ihrer Fördertätigkeit insbesondere: ­ die Zusagequote bei sämtlichen eingegangenen Gesuchen von Dritten; ­ die Anzahl der Publikationen junger Autorinnen und Autoren zwei Jahre nach der Teilnahme an einem Nachwuchsförderprogramm; ­ die Anzahl junger Übersetzerinnen und Übersetzer, die zwei bzw. fünf Jahre nach der Teilnahme an einem Nachwuchsförderprogramm hauptberuflich als Übersetzerin oder Übersetzer tätig sind.

2. Förderung des Kulturaustausches und die Verbreitung ­

Pro Helvetia betreibt eine neue Aussenstelle in Südamerika und trägt damit zur Verbreitung des Schweizer Kulturschaffens aus der Schweiz und zum Kulturaustausch mit Südamerika bei.

­

Pro Helvetia unterstützt die Präsenz des Schweizer Kulturschaffens bei bedeutenden internationalen Anlässen wie Festivals und Messen.

­

Pro Helvetia erhebt im Rahmen des Kulturaustausches und der Verbreitung von Kulturschaffen im In- und Ausland insbesondere: ­ die Anzahl unterstützter öffentlicher Veranstaltungen im In- und Ausland; ­ die Anzahl von Residenzen und Recherchereisen von Kunst- und Kulturschaffenden im In- und Ausland; ­ die Anzahl Besucherinnen und Besucher des Centre culturel Suisse in Paris; ­ die Anzahl Besucherinnen und Besucher des Schweizer Pavillons an der Biennale in Venedig.

9768

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

BBl 2020

3 Förderung der kulturellen Vielfalt ­

Pro Helvetia führt die Massnahmen zur Übersetzungsförderung weiter und ermöglicht dadurch den Austausch zwischen den Sprachregionen und Kulturen der Schweiz und den Zugang zu Schweizer Literatur in anderen internationalen Sprachen.

­

Damit die Fördergesuche in einer der drei Amtssprachen eingereicht werden können, stellt Pro Helvetia die Anleitungen zur Einreichung der Gesuche in den drei Amtssprachen und, wo es das Ausland betrifft, auch in Englisch bereit.

­

Im Rahmen der Förderung der kulturellen Vielfalt erhebt Pro Helvetia: ­ die geografische Verteilung der Gesuche von Dritten; ­ die Verteilung der Geschlechter und der Altersstufen der Gesuche und der unterstützten Gesuche von Dritten.

4. Risikomanagement ­

Pro Helvetia verfügt über ein Unternehmensrisikomanagementsystem (ERM), das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, ein ComplianceManagement-System (CMS), das sich an der Norm ISO 19600 orientiert sowie über ein Betriebskontinuitätsmanagementsystem (BCM) verfügt. Der Stiftungsrat informiert den Eigner über die wichtigsten Risiken und die Schwerpunkte im CMS.

5. Finanzielle Ziele Die Administrationskosten gemäss den ZEWO-Normen werden veröffentlicht und betragen höchstens 13 Prozent des Budgets von Pro Helvetia bis Ende der Geltungsperiode.

6. Personalpolitische Ziele Die Verteilung der Geschlechter und der Sprachen der Mitarbeitenden wird veröffentlicht. Die Sollwerte entsprechen den strategischen Sollwerten für das Personalmanagement der Bundesverwaltung 2020­20236.

6

Die strategischen Sollwerte sind abrufbar unter: www.epa.admin.ch > Themen > Personalpolitik > Reporting Personalmanagement.

9769

Strategische Ziele des Bundesrates für die Stiftung Pro Helvetia 2021­2024

9770

BBl 2020