Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) Der National- und der Ständerat haben in der Sommersession 2020 gleichlautende Motionen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats sowie der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats angenommen. Der Bundesrat setzt den Auftrag mittels eines dringlichen Bundesgesetzes, dem Covid-19Geschäftsmietegesetz, um. Gestützt auf die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 2) waren öffentlich zugängliche Einrichtungen für das Publikum geschlossen. Gesundheitseinrichtungen mussten wegen der COVID-19-Verordnung 2 ihren Betrieb reduzieren. Der Entwurf des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes regelt die Festlegung des Miet- oder Pachtzinses für diese Sachverhalte, wobei bereits getroffene Vereinbarungen ihre Gültigkeit behalten. Für Vermieterinnen und Vermieter sowie Verpächterinnen und Verpächter, welche aufgrund der neuen Berechnung des Miet- oder Pachtzinses in eine wirtschaftliche Notlage geraten, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor.

Datum der Eröffnung: 1. Juli 2020 Vernehmlassungsfrist: 4. August 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Fax 058 480 91 08, www.bwo.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Juli 2020

2020-2022

Bundeskanzlei

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